Die gesetzlichen Voraussetzungen

für die Annahme an der Berufsfachschule für Physiotherapie

Physiotherapeutin bei der Arbeit am Patienten

- Mittlerer Bildungsabschluss entspricht mittlerer Reife u/o einer gleichwertigen Berufsausbildung

- eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung

- erweiterter Hauptschulabschluss

- Hauptschulabschluss (oder gleichwertiger Abschluss) mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer ODER Facharbeiterbrief (Österreich)